Öffentliches Recht

Wenn der Wald sich hinter den Bäumen versteckt …

Das öffentliche Recht beschreibt die Beziehung zwischen dem Staat und dem Bürger. Jeden Tag leben Sie als Bürger diese Beziehung: der Bürger nutzt die zur Verfügung stehende Infrastruktur, der Bürger wird in einer allgemeinen Verkehrskontrolle kontrolliert oder der Bürger beantragt z.B. eine Baugenehmigung oder erhält eine Abrissverfügung. In jedem Fall entsteht ein durch öffentlich-rechtliche Vorschriften geprägtes Verhältnis zwischen dem Bürger und dem Staat.

 

Diese Beziehung zu verstehen, ist nicht immer einfach. Gerne sorge ich dafür, dass Sie den Durchblick erhalten und den Wald wieder sehen.

VERWALTUNGSRECHT

Sie haben einen Bescheid über Straßenreinigungsgebühren oder sonstige Gebühren erhalten?

 

Ihr Antrag auf eine Baugenehmigung wurde abgelehnt? Sie wissen nicht, ob Sie für das Baumhaus, welches Sie mit Ihren Kindern bauen wollen, eine Baugenehmigung brauchen? Sie sollen die bereits seit Jahren in Ihrem Garten stehende Laube abreißen?

 

Egal in welchem Bereich Sie mit der öffentlichen Verwaltung in Kontakt kommen – ob Kommunalrecht, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Ordnungs- und Polizeirecht –, kontaktieren Sie mich. Ich prüfe, ob Sie sich mit Erfolg gegen das behördliche Handeln zur Wehr setzen können bzw. ob Sie einen Anspruch auf die gewünschte behördliche Handlung haben.

PLANUNGSRECHT

Mit Hilfe einer Einwendung machen Sie als betroffener Anwohner Ihre subjektiven Rechte geltend. Es gilt bestimmte gesetzliche Voraussetzungen einzuhalten. Gerne übernehme ich die Erstellung einer Einwendung für Sie.

 

Auch im Vorfeld der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen und der sich anschließenden Einwendungsfrist übernehme ich die Kommunikation mit dem Vorhabenträger.

 

Vertrauen Sie mir und geben Sie Ihr Anliegen in meine Hand.

Als Vertreter einer Bürgerinitiative möchten Sie Ihren Mitgliedern formgerechte und rechtssichere Muster zur Verfassung einer Einwendung anbieten?

 

Gerne erstelle ich entsprechende sich selbst erklärende Muster.

In einem Erörterungstermin lasse ich Sie nicht alleine. Sofern gewünscht nehme ich für Sie an diesem Termin teil und vertrete Ihre Interessen.

 

Es ist auch möglich, dass ich Sie auf diesen Termin vorbereite. Sprechen Sie mich an – wir finden eine individuelle Lösung.

Umweltrecht

Bei Betroffenheit mit einem Bauprojekt entsteht für den Eigentümer einer Immobilie ggfs. ein Anspruch auf passiven Schallschutz. Dabei handelt es sich um einen gesetzlichen Anspruch. Ob Ihnen ein solcher Anspruch zusteht, prüfe ich gerne für Sie.

 

Sofern Sie in naher Zukunft Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude in Betracht ziehen, sollten wir auf jeden Fall vorher das Gespräch mit dem zuständigen Vorhabenträger suchen. Denn ggfs. ist es möglich, dass dieser sich an den Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen, die dem Schallschutz zugute kommen, unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen beteiligt.

Während der Bauzeit entstehen für betroffene Anlieger häufig Beeinträchtigungen in Form von Lärmbelästigungen oder Ertragseinbußen aufgrund Zufahrtsbeschränkungen. Ob Ihnen in solchen Fällen ein finanzieller Ausgleich zusteht, prüfe ich für Sie.

Hilfe jederzeit

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Sie erreichen mich jederzeit,
auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.

Erreichbarkeit

Ihre rechtlichen Fragen können nicht warten. Müssen sie auch nicht. Sie erreichen mich jederzeit, auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.

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